Tarife

Im Pflichtfahrgebiet Rostock besteht für unsere Taxen Tarifpflicht. Das Beförderungsentgelt wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock folgendermaßen festgesetzt:

Tag
(6 - 22 Uhr)
Nacht
(22 - 6 Uhr)
Grundgebühr 3,90 € 4,00 €
Kilometerpreis für:
bis 2 km 4,10 € 4,30 €
über den 3. km 2,20 € 2,30 €
Wartezeit/Std.: 38,00 € 38,00 €
Großraumtaxi
ab 5. Person
8,00 € Zuschlag 8,00 € Zuschlag
Fehlfahrten 7,80 € 8,00 €

1. Wartezeit
Als Wartezeit gilt jedes Anhalten des Taxis während dessen Inanspruchnahme auf Veranlassung der benutzenden Personen oder aus verkehrsbedingten, nicht von der Fahrerin oder dem Fahrer des Taxis zu vertretenden Gründen. Die ersten 2 Minuten je 0,10 € danach pro Stunde 38,00 €.

2. Fahrpeisanzeiger
Das Fortschalten des Fahrpeisanzeigers erfolgt in Intervallen zu je 0,10 €

3. Keine Durchführung der Fahrt
Kommt es aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung der Fahrt nach Auftragserteilung und Anfahrt zum Bestellort, so ist vom Besteller - unabhängig von bereits entstandenen Kosten für die Wartezeit - der zweifache Grundpreis Tag / Nacht zu zahlen

4. Großraumtaxi
Für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis, das nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von bis zu 9 Personen (einschließlich Taxifahrerin oder Taxifahrer) geeignet und bestimmt ist, wird bei einer Beförderung von mehr als 4 Personen oder bei ausdrücklicher Bestellung ein Zuschlag von 8,00 € erhoben.

5. Beförderungsentgelt
Das Beförderungsentgelt ist nach Fahrtbeendigung zu entrichten. Der Fahrer kann jedoch schon vor Antritt der Fahrt eine Vorauszahlung in Höhe des entsprechenden Betrages verlangen.

6. Mautkosten
Wird auf dem kürzesten Weg zum Fahrtziel bzw. auf Wunsch des Fahrgastes eine Fahrstrecke zurückgelegt, für die eine Maut (Benutzungsgebühr) entrichtet werden muß, so ist der als Maut vom Taxifahrer tatsächlich entrichtete bzw. vom Taxiunternehmen zu entrichtende Betrag nach Fahrtbeendigung dem durch den Fahrpreisanzeiger ermittelten Beförderungsentgelt hinzuzurechnen.